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Führerscheinklassen

Klasse Beschreibung Merkmale
B Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässigem Gesamtgewicht) Mindestalter: 17
Eingeschlossene Klasse: L, M, S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
BE Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger über 750 kg hängen möchten
Mindestalter: 17
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: L, M
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH, einsitzig. Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
M Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bbH. Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A1 Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH fahren.
Mindestalter: 16 Eingeschlossene Klasse: M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A
beschr.
Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
Mindestalter: 18 Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A
unbeschr.
Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Mindestalter: 25 Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
 

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